Zweite Stufe ausgelöst

Wie Bürgermeister Lück heute vormittag informierte, gilt ab heute bis zum 03.11.2020 die Allgemeinverfügung des Landkreises für die Überschreitung der 35er-Grenze von Neuinfektionen.

Dies hat u.a. zur Folge, dass bei Feierlichkeiten von allen Personen, die sich im Raum bewegen und nicht auf ihrem Platz bleiben, auch in den Räumen ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist. Dies gilt auch in den Fluren u.a., wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Maskenpflicht gilt in Ketzin übrigens auch am Fähranleger und auf der Fähre.

Außerdem sind im Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr als 25 Personen bei privaten Feiern erlaubt.

Wie bereits gestern berichtet, muss eine Voranmeldung von Veranstaltungen erfolgen, bei denen bei mehr als sechs zeitgleich anwesenden haushaltsfremden Personen eine Voranmeldung an das Gesundheitsamt erfolgen muss, online möglich über www.havelland.de oder per Email private feiern@havelland.de,

Da wir aktuell mit einem Inzidenzwert von 44,79 ganz knapp an der 3. Stufe vorbeigeschrammt sind, hat der Bürgermeister schon vorsorglich weitere Einschränkungen angekündigt.